Landesinstitut für Schule und Weiterbildung
AG
Erstellung Lehrpläne berufsübergreifender Bereich BÜLB
Teilgruppe Evangelische Religionslehre
Grundlage des Unterrichtes in Evangelischer Religionslehre bei Orthopädieschuhmacher/innen sind die Richtlinien des Faches, die mit Runderlass vom 6. Februar 1998 zur Erprobung eingeführt sind. Zentraler Angelpunkt bleibt der dort fixierte Diskurs von Qualifikation, Situation und Thema, aus dem sich die Vereinbarung über Unterrichtsvorhaben ergibt.
»Der Religionsunterricht ist auf die Berufsausbildung und den gewählten Beruf bezogen und berücksichtigt die ständig sich verändernde Lebenssituation der Auszubildenden. In ökumenischer Offenheit orientiert er sich an der christlichen Botschaft von Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Auch aus Fragestellungen, die das Leben der Auszubildenden bestimmen, ergeben sich konkrete Inhalte und Themen des Religionsunterrichts. Vor dem Hintergrund der christlichen Überlieferung und des christlichen Glaubens können Lösungsmodelle und Antworten dialogisch entwickelt werden.«
aus der gemeinsamen Erklärung der Handwerkskammern und der Evangelischen Landeskirchen in NRW.
Das Anforderungsprofil der Orthopädieschuhmacher/in verlangt Kommunikationsfähigkeit innerhalb hierarchischer und von großen Altersunterschieden geprägter Strukturen sowie die Auseinandersetzung mit differenzierten und wirtschaftlich stringent geplanten Anforderungen. Ein Anknüpfungspunkt für das Fach Evangelische Religionslehre ergibt sich darüber hinaus aus dem berufsbedingten Kontakt mit kranken und behinderten Menschen.
Der Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre kann Lernfelder des berufsbezogenen Bereichs vertiefen und bereichern. Er wird Situationen, die sich aus diesen Lernfeldern ergeben, erweitern in Richtung auf solche Qualifikationen, wie sie in den Richtlinien des Faches beschrieben sind:
1.
Gefühle wahrnehmen - mitteilen - annehmen;
2. Sich
informieren - kennen - übertragen;
3. Durchschauen -
urteilen - entscheiden;
4. Mitbestimmen - verantworten -
gestalten;
5. Etwas wagen - hoffen -feiern.
Solche Gelegenheiten zur Vertiefung ergeben sich in der Ausbildung von Orthopädieschuhmacher/innen beispielsweise bei folgenden thematischen Konkretionen:
Eigene Gefühle wahrnehmen, mitteilen und annehmen.
Anknüpfung: Lernfelder
1, 6, 7, 12, 13, und 15.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1 und
3.
Wo kann ich Verantwortung übernehmen? Wo kann ich mitbestimmen und gestalten? Wo liegen Grenzen, die ich akzeptieren muss? Wie finde ich einen Kompromiss aus Wirtschaftlichkeit und persönlicher Zuwendung?
Anknüpfung: Lernfelder
5, 9, 13 und 15.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1, 2 und 4.
Aus den für den Evangelischen Religionsunterricht maßgebenden Qualifikationen ergeben sich im Blick auf das Beanspruchungsprofil von Orthopädieschuhmacher/innen folgende Aspekte:
Welchen Einfluss haben meine beruflichen Erfahrungen auf mein privates Leben? Wo brauche ich einen außerberuflichen Ausgleich? Wie gehe ich mit Fehlern und eigenen Grenzen um?
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1, 2 und 5.
Wo kann ich anderen Menschen Hilfe geben? Welche Vorbilder haben mich geprägt? Von wem bekomme ich Hilfe? Gesundheit - Krankheit - Behinderung. Protest gegen Leiden, Leiden annehmen, Glauben angesichts von Leiden.
Richtlinien Ev. RU: Qualifikationen 1, 2, 4 und 5.
Der Religionsunterricht läßt sich verknüpfen mit den anderen Fächern des berufsübergreifenden Bereichs. Bei solcher gewünschten Zusammenarbeit an einer Lernsituation, z.B. bei Projekten, bleibt es bei der Gewichtung der Fächer nach der Stundentafel.
In der Berufsausbildung von Orthopädieschuhmacher/innen bietet sich eine Kooperation beispielsweise an beim
Thema: »Mit Menschen unterschiedlichen Alters arbeiten - in hierarchischen Strukturen arbeiten« mit dem Fach Politik/Gesellschaftslehre;
Thema: »Ich helfe anderen
- ich brauche selbst Hilfe:«
mit dem Fach
Sport/Gesundheitserziehung.
Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen: Evangelische Religionslehre; hg. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Düsseldorf 1998.
Berufsbezug im Religionsunterricht. Werkheft für das Berufskolleg; Hg.: Evangelische Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1999.
Gemeinsame Erklärung der Handwerkskammern und der evangelischen Landeskirchen in NRW zum Religionsunterricht im Rahmen der Berufsausbildung; Düsseldorf 1998-11-16.
Kompetenzbildung mit Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bistümer und der evangelischen Landeskirchen in NRW, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, des Westdeutschen Handwerkskammertags und des Nordrhein-Westfälischen Handwerktages; Düsseldorf 1998-12-23.
Textstand: verabschiedet in der Sitzung in Soest am 5. April 2000.